Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Sollten Sie beispielsweise beim Ausparken ein anderes stehendes Auto touchieren, ist die Schuldfrage klar. Ihre Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug auf, es sei denn, Sie bezahlen den Schaden selbst, um nicht in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Dennoch kann Ihre Haftpflichtversicherung oder auch der Geschädigte auf einen Kfz-Sachverständigen bestehen, um den Schaden beurteilen zu lassen. Diese Kosten übernimmt die Versicherung, sie sind Teil der von Ihnen verursachten Unfallkosten. Sollte der Unfallgegner ein Mitverschulden am Unfallhergang haben, trägt er anteilig die Kosten am Gutachten. Im Kaskofall beauftragt in der Regel der Versicherer den Gutachter und trägt die Kosten. Sollten Sie eigenständig einen Gutachter beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.

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