Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und schätzt den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Schadengutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigtem Zustand (Restwert) ermitteln. Ein Schadengutachten geht weit über den Umfang eines Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt hinaus.
Soll heißen: Ein Gutachten deckt auch mögliche Mehr- oder Folgekosten ab, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt sind wie zum Beispiel Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bzw. Restwert.